RoHS-Ausnahmen für Blei laufen aus – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

veröffentlicht: März 2025


Die EU-Kommission hat am 13. Januar 2025 einen neuen Entwurf zur RoHS-Richtlinie vorgelegt. Darin werden Fristen für das Auslaufen bestimmter Ausnahmen für Blei in Aluminium-, Stahl- und Kupferlegierungen festgelegt. Einige dieser Ausnahmen werden nicht verlängert, was Unternehmen vor Herausforderungen stellt, da sie ihre Materialauswahl überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen.

Alle Branchen mit Metallverarbeitung in Elektrogeräten sind betroffen. Besonders Hersteller in den Bereichen IT, Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Medizintechnik und Messtechnik * müssen handeln, um RoHS-konforme Alternativen zu finden, bzw. sollten dringend prüfen, ob ihre Produkte die neuen Anforderungen erfüllen.

Wer sich rechtzeitig auf RoHS-konforme Alternativen umstellt, vermeidet Lieferengpässe und Marktprobleme.

Was ändert sich konkret?

1.  Aluminiumlegierungen

Praxisbeispiel: Unternehmen, die Aluminium für Elektronikgehäuse oder mechanische Bauteile nutzen, müssen prüfen, ob ihr Material diesen neuen Grenzwerten entspricht. Besonders betroffen sind Hersteller, die Aluminium mit absichtlicher Bleizugabe für eine bessere Fräsbarkeit verwenden.

Bisher durften Aluminiumlegierungen bis zu 0,4 % Blei enthalten. Diese Ausnahme wird nicht verlängert.
Neue Fristen:
Recyclingaluminium (Bleirückstände aus Schrott): 12 Monate Übergangszeit
Aluminium mit absichtlicher Bleizugabe (z. B. für bessere Bearbeitbarkeit): 18 Monate Übergangszeit
Danach gilt: Maximal 0,3 % Blei in Recyclingaluminium, alle anderen Aluminiumlegierungen dürfen nur noch 0,1 % enthalten.

2.  Stahllegierungen

Praxisbeispiel: Automobilzulieferer oder Maschinenbauer, die stahlbasierte Bauteile mit Bleianteil nutzen, müssen Alternativen finden, da bleihaltiger Stahl nach Ablauf der Frist nicht mehr RoHS-konform ist.

Bisher: Bis zu 0,35 % Blei erlaubt.
Die Ausnahme läuft nach 12 Monaten aus.
Zwei spezielle Ausnahmen könnten unter Bedingungen verlängert werden.
 

3. Weitere Ausnahmen bis Dezember 2026 (mit Verlängerungsoption)

0,3 % Blei in recycelten Aluminium-Gusslegierungen
4,0 % Blei in Kupferlegierungen (z. B. Messingteile in Steckverbindungen)
0,35 % Blei in Stahllegierungen für Bearbeitungszwecke
0,2 % Blei in stückfeuerverzinktem Stahl (z. B. für Korrosionsschutz)


Welche Schritte sollten Unternehmen jetzt unternehmen?

Materialbestände prüfen: Unternehmen sollten jetzt analysieren, ob sie Werkstoffe verwenden, die von den neuen Regeln betroffen sind.

Lieferketten absichern: Da, nach den Übergangsfristen nicht konforme Materialien nicht mehr verkauft werden dürfen, ist eine frühzeitige Umstellung ratsam.

Alternative Werkstoffe testen: Besonders in Bereichen wie der Elektrotechnik oder dem Maschinenbau könnten neue Legierungen oder Fertigungsprozesse nötig werden.


Hintergrund: Warum diese Änderungen?

Schon 2021 wurden einige RoHS-Ausnahmen für Blei gestrichen. Das sogenannte Umbrella Project, ein Zusammenschluss von Industrievertretern, versuchte 2019 eine Verlängerung durchzusetzen. Die EU-Gutachter empfahlen jedoch, Grenzwerte weiter zu senken, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Die Europäische Kommission hat daher entschieden, einige Ausnahmen auslaufen zu lassen, während andere vorerst bestehen bleiben. Das Umbrella Project plant, bis 30. Juni 2025 einen erneuten Verlängerungsantrag für einige der noch existierenden Ausnahmen zu stellen. Danach folgt eine neue Bewertung durch die EU.

Spezielle Regelung für Aluminium (Ausnahme 6b)

  • Recyclingaluminium mit unbeabsichtigten Bleirückständen: Maximal 0,3 % Blei erlaubt
  • Aluminium mit gezielter Bleizugabe: Fällt unter die allgemeinen Grenzwerte von 0,1 % Blei
  • Laut European Aluminium kann die Industrie diese Werte inzwischen einhalten, auch international bezogenes Recyclingaluminium sollte konform sein.
  • Die neuen Werte gelten 12 Monate nach der finalen Entscheidung für alle 11 RoHS-Kategorien.
     

Wie reagiert Günther + Schramm darauf?

Im Stahlbereich gibt es kaum noch Legierungen, die über den Grenzwerten liegen (u.a. jedoch 11SMnPb30).  Für die bisher sehr gängige Aluminiumlegierung AlCuMgPb (EN AW-2007) gibt es inzwischen auch bei uns die bleifreien Alternativen EN AW-2033 (AlCu2,5BiMnMg) und EN AW-6026LF (AlMgSiBi).

 

*Die Kategorien der RoHS:

1. Großgeräte für Haushalte

Beispiel: Waschmaschinen, Kühlschränke, Klimaanlagen
Diese Geräte enthalten oft bleihaltige Lötstellen und müssen RoHS-konform hergestellt werden.

2. Kleine Haushaltsgeräte

Beispiel: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Toaster
Auch hier betrifft RoHS Lötverbindungen und Kunststoffgehäuse mit möglichen Schadstoffen.

3. IT- und Telekommunikationsgeräte

Beispiel: Computer, Smartphones, Router
Diese enthalten viele elektronische Bauteile mit Loten, Platinen und Kabeln, die früher oft Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthielten.

4. Verbraucherelektronik

Beispiel: Fernseher, Radios, Kopfhörer
Hier geht es vor allem um Display-Technologien, Batterien und Leiterplatten.

5. Beleuchtung

Beispiel: LED-Lampen, Leuchtstoffröhren
Früher enthielten Leuchtstoffröhren oft Quecksilber, was durch RoHS reduziert wurde.

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge

Beispiel: Bohrmaschinen, Sägen, Lötkolben
Diese Geräte enthalten oft bleihaltige Lötstellen und Kunststoffgehäuse mit Weichmachern.

7. Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte

Beispiel: Elektronische Spielzeuge, Drohnen, Fitnessarmbänder
Besonders wichtig, da Kinder oft direkten Hautkontakt haben – Schadstoffe wie Blei oder Phthalate müssen minimiert werden.

8. Medizinprodukte

Beispiel: EKG-Geräte, Beatmungsgeräte, Röntgengeräte
Hier sind spezielle Ausnahmen erlaubt, weil Alternativmaterialien nicht immer dieselbe Zuverlässigkeit bieten.

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Beispiel: Rauchmelder, Thermostate, Laborgeräte
Diese Produkte müssen oft hohe Präzision liefern, weshalb bestimmte Ausnahmen bestehen bleiben.

10. Automatische Ausgabegeräte

Beispiel: Geldautomaten, Verkaufsautomaten, Parkscheinautomaten
Elektronische Bauteile wie Displays und Platinen müssen RoHS-konform sein.

11. Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte

Beispiel: E-Zigaretten, E-Scooter, intelligente Haushaltsgeräte
Diese Kategorie umfasst alles, was nicht eindeutig in die anderen passt, aber RoHS-relevant ist.

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